Am 23. Juli 2019 wurde die Ernte auf dem angrenzenden Feld eingeholt. Aber nicht nur das Korn wurde geerntet, leider wurden hierbei auch unsere Vermessungspunkte entfernt nebst unserer zusätzlichen Markierung mittels Metallstangen und Flatterband.
Und nicht nur das – auch die Grenzsteine wurden „geerntet“ und lagen auf unserem Grundstück. Man lernt nie aus: das unzulässige Entfernen von Grenzmarkierungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Glücklicherweise war das Unternehmen, welches das Feld pachtete, sehr freundlich, kooperativ und bereit, die Kosten für eine erneute Vermessung und Grenzsteinsetzung zu übernehmen.
Ein Gutes hatte die ganze Aktion: wir haben auf diesem Weg Kontakt zu unseren Nachbarn aufnehmen können, welche ebenfalls von der Entfernung der Markierung betroffen waren.

