…dachte sich der Landwirt und „übersah“ wie im letzten Jahr schon die Grenzen beim pflügen seines Feldes. An unserem Grenzstein fuhr er knapp vorbei – und mitten auf das Grundstück unserer Nachbarn. Deren Grenzstein war dadurch auch „unauffindbar“. Glücklicherweise haben wir die Kontaktdaten, schnell wurde neu vermessen und siehe da: neue Fluchtstäbe / Markierungen wurden aufgestellt, damit die 10 Meter Abstand von Feld zu den Grundstücken in Zukunft eingehalten werden. Wir hoffen, dass das Kapitel „Grenzstein“ nunmehr abgeschlossen ist. 🙂
